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Jetzt E-Bike ausleihen

Zusätzlich zu den E-Scootern können in Herford seit dem 01.08.2023 auch E-Bikes über die Apps von Bolt (und Tier, in Planung) gebucht werden. Mit dem E-Bike gelangen Sie umweltfreundlich, schnell und bequem an Ihr Ziel. Anders als E-Scooter eignen sich die E-Bikes auch für längere Strecken. Aufgeteilt in 3 Zonen dürfen insgesamt 90 E-Bikes von den in Herford aktiven Anbietern aufgestellt werden.

Im Rahmen des Free-Floating-Konzepts nutzen die Sharing-Anbieter den öffentlichen Verkehrsraum, insbesondere die Gehwege, zum Abstellen der E-Bikes. Dabei gibt es keine festen Standorte für die Ausleihe und Rückgabe. Die Fahrzeuge können flexibel in der Stadt abgestellt und gemietet werden. Regelmäßig werden die E-Bikes an die zentralen Abstellpunkte zurückgebracht und die Akkus bei Bedarf getauscht.

So funktioniert's

1. App herunterladen
Um ein E-Bike auszuleihen, muss die entsprechende App des Anbieters installiert werden - Tier (App Store / Google Play); Bolt (App Store / Google Play).

2. Finden Sie auf der Karte in der App ein E-Bike in Ihrer Nähe
Eine Karte in der App zeigt die Standorte freier E-Bikes an.

3. Scannen Sie den QR-Code, um Ihr E-Bike zu entriegeln und die Fahrt zu starten
Folgen Sie den Anweisungen in der App, um das E-Bike nach dem Scannen des QR-Codes zu entriegeln.

5. Stelle den E-Scooter am Zielort an einem geeigneten Standort ab
Wenn Sie angekommen sind, stellen Sie das E-Bike auf einer ausgewiesenen Parkfläche ab oder parken Sie so auf dem Bürgersteig, dass andere nicht behindert werden. Die Karte in der App zeigt Ihnen, ob Sie sich noch im ausgewiesenen Gebiet für E-Bikes befinden.

6. Beenden Sie die Fahrt in der App
Stellen Sie das E-Bike auf den Ständer und tippen Sie in der App auf „Fahrt beenden“ – fertig.

Regeln für E-Bikes

  • Jedes E-Bike darf nur von einer Person gefahren werden. Sie muss mindestens 18 Jahre alt sein. 
  • Ist kein Fahrradweg vorhanden, muss die Straße genutzt werden. Gehwege, Fußwege und Fußgängerzonen sind tabu.
  • Beim Parken und Abstellen gilt: Ausfahrten, Rampen, Feuerwehrzufahrten, Blindenleitsysteme müssen freigehalten werden, ebenso Gehwege auf einer Breite von mindestens 1,50 Metern.
  • In Herford können in der Fußgängerzone, auf dem Wall und in unmittelbarer Nähe zu den Flüssen Aa, Werre und des Stadtgrabens sowie einzelne Grünanlagen keine E-Bikes abgestellt werden.
  • Damit auch andere Platz finden, gilt beim Parken: Bitte in Reihen abstellen.
  • Es wird empfohlen, einen Helm zu tragen. Pflicht ist es aber nicht.
  • Die Promillegrenze liegt für Fahrende von E-Bikes ab 21 Jahren bei 0,5 Promille. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, bekommt einen Bußgeldbescheid. Das bedeutet in der Regel 500 Euro sowie einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wer mit mindestens 1,1 Promille unterwegs ist, begeht eine Straftat. Das kann auch ab 0,3 Promille bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen der Fall sein. Für E-Bike-Fahrende bis einschließlich 20 Jahre gilt eine Null-Promille-Grenze.

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Falls ein Gerät falsch abgestellt wurde oder die Verkehrssicherheit behindert können Sie

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