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Fahrradstraßen und Fahrradzonen

Zur Förderung eines sicheren und attraktiven Radverkehrs setzt die Stadt Herford auf die Einrichtung von Fahrradstraßen. Derzeit besteht das Netz aus insgesamt rund 6,5 Kilometern Fahrradstraße. In den kommenden Jahren will die Stadt Herford viele weitere Fahrradstraßen und -zonen ausweisen. 

Was ist eine Fahrradstraße und eine Fahrradzone?

Fahrradstraßen sind ausdrücklich für den Radverkehr vorgesehen. Dies bedeutet: Die gesamte Fahrbahn wird zum Radweg.
Kraftfahrzeuge z.B. Autos und Motorräder, sind nur geduldet, wenn es ein entsprechendes Zusatzschild „Anlieger frei“ oder „KFZ frei“ zulässt. Kraftfahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit (maximal 30 km/h) fahren. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Eine Fahrradzone umfasst, ähnlich wie eine Tempo-30-Zone, ein zusammenhängendes Gebiet mehrerer Fahrradstraßen. Es gelten die Regeln einer Fahrradstraße.

Welche Regeln gelten für Radfahrende?

  • Die Radfahrenden bestimmen das Tempo.
  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.
  • Das Rechtsfahrgebot bleibt bestehen.
  • Die Gehwege sind weiterhin Zufußgehenden vorbehalten.
  • Radelnde Kinder unter 8 Jahren müssen weiterhin auf dem Gehweg fahren.


Welche Regeln gelten für Autofahrende?

  • Auto- und Motorradverkehr ist nur zugelassen, wenn es entsprechende Zusatzschilder erlauben.
  • Autofahrende sind zu Gast und müssen auf den Radverkehr besondere Rücksicht nehmen.
  • Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
  • Radfahrende dürfen überholt werden, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,50 m eingehalten werden kann.
  • Parken ist an den vorgesehenen Stellen erlaubt.

Eine Zusammenfassung aller Informationen finden Sie auch in unserem Flyer.

Ausgewiesene Fahrradstraßen in Herford

  • Fahrradstraße
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